AGB

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Nadine Herfort (nachfolgend Beraterin) und der Klientin als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB – soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin sich an die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung wendet und das generelle Angebot der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt. Die Beratung findet per Videokonferenz oder als persönliche Beratung im Walk & Talk-Format statt.
  • Die Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
 § 2 Inhalt des Beratungsvertrages
  • Die Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung anwendet. Die Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin entsprechen, sofern die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft.
  • Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines spezifischen Ziels der Klientin.
  • Soweit die Klientin die Anwendung derartiger Gespräche ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat sie das der Beraterin gegenüber zu erklären.
 § 3 Mitwirkung der Klientin
  • Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin gesetzlich nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung.
  • Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Klientin bestimmend sein.
  • Die Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin die Beratungsinhalte verneint.
§ 4 Honorierung der Psychologischen Beratung
  • Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Beraterin und der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Beraterin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
  • Die Honorare sind im Anschluss an die Beratungssitzung und umgehend nach Erhalt der Rechnung von der Klientin auf das dort angegebene Konto der Beraterin zu überweisen.
  • Die Klientin ist darüber informiert, dass die Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von der Klientin selbst zu bezahlen.
  • Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Beraterin verlangt werden.
  • Termine, die von Seiten der Beraterin abgesagt werden müssen, werden der Klientin nicht in Rechnung gestellt. Die Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. Die Erreichbarkeit der Klientin ist hier vorausgesetzt.
 § 5 Aufklärung / Hinweise
  • Die Beratung stellt keine Heilbehandlung dar und ersetzt somit keine ärztliche Diagnose und Therapie. Die Klientin ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes / einer Ärztin oder eines Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin zu begeben.
  • Die Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
§ 6 Vertraulichkeit der Beratung
  • Die Beraterin behandelt alle Daten der Klientin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klientin.
  • Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
  • Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  • Die Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Der Klientin steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; sie kann eine Herausgabe der Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dokumentierten Informationen in Kopie.

Absatz 2. bleibt davon unberührt.

 

§ 7 Meinungsverschiedenheiten
  • Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
 § 8 Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.